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[Stand September 2009]
(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!)
Infolge des Steuerreformgesetzes 2009 (BGBl. I Nr. 26/2009) tritt für den Veranlagungszeitraum ab 1.1.2009 ein neuer Einkommensteuertarif (§ 33 Abs 1 Einkommensteuergesetz) in Kraft. Die Einkommensteuer berechnet sich demgemäß wie folgt: Berechnung der Einkommensteuer:
Regelung 2005 bis 2008: Praktikerformel für die Steuerberechnung:
Rechtslage 2002 bis 2004:
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